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Diakonisches Werk Mannheim

Verhinderungspflege

Kann ein pflegender Angehöriger wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, gibt es die Möglichkeit, dass sich die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege an den Kosten der Ersatzpflege beteiligen.

Einzige Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Während der Zeit der Abwesendheit übernehmen wir, der Evangelische Sozialstationenverbund, die professionelle Pflege der Ihnen nahe stehenden Person, auch bei altersverwirrten oder psychisch kranken Menschen, entweder stunden- oder tageweise, ganz nach ihren Wünschen.

Bis maximal 28 Tage sind im Rahmen der Leistungen für Verhinderungspflege pro Kalenderjahr dafür vorgesehen. Die entstandenen Kosten für unsere Hilfe können Sie sich bis zu einem Betrag in Höhe von 1.550 € von den Pflegekassen erstattet lassen.

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf oder sprechen Sie uns persönlich an.

Wir beraten Sie auch gerne detailliert vor Ort und helfen Ihnen, wenn nötig, bei allen Formalitäten Tel. 0621/ 28000-341.