Wiedereintritt

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Sie möchten (wieder) in die Kirche eintreten? Sie wissen aber nicht genau, wie das geht?

Wir sagen Ihnen, wie Sie (wieder) Mitglied werden:

Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer einen Termin für ein (Wieder-)Eintrittsgespräch. Das muss nicht zwingend die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde sein. Wenn Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer kennen, zu dem Sie bereits einen guten Kontakt haben, kann sie oder er dieses Gespräch auch mit Ihnen führen.

Keine Angst!

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Christin und Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden in dem Gespräch alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprochen.

Wenn Sie sicher sind...

... dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Ihr Aufnahmeantrag wird an das für Ihren Wohnsitz zuständige Pfarramt weitergeleitet. Sie können sich aber auch für eine andere Pfarrgemeinde entscheiden. Dieses Pfarramt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. In der Regel nimmt Sie die Gemeinde in einem Gottesdienst öffentlich auf. Ob das der normale Gemeindegottesdienst am Sonntagmorgen ist oder ein Gottesdienst in einem kleineren Rahmen, das hängt von der Gemeinde ab und von ihren Absprachen.

Und was kostet das?

Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt acht Prozent der Lohn- bzw. Einkomensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Was macht die Kirche mit dem Geld, das ihre Mitglieder ihr anvertrauen?

Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren.